Issam El Naib
Willkommen auf unserer Homepage!
FZA für Kieferorthopädie
❝Außervertragliche Behandlungen und Leistungen sind in jedem Umfang immer möglich.❞
Beratungsgespräch
Beim ersten Beratungsgespräch haben Sie mit Ihrem Kind die Möglichkeit uns kennenzulernen. Nach der ersten Untersuchung wird festgestellt, ob ein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf besteht.
Neuaufnahme
Wenn Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt, wird beim 2.Termin mit der Anfertigung diagnostischer Unterlagen und Untersuchungen begonnen.
Folgende Maßnahmen werden erforderlich:
> Abdrucknahme des Ober– und Unterkiefers
> Fotos des Kopfes von vorn und von der Seite
> Anfertigung von Röntgenaufnahmen
Diese Befunde sind Grundlage für eine umfassende Behandlungsplanung, die der Kieferorthopäde im kieferorthopädischen Behandlungsplan zusammenfaßt. Diesen Behandlungsplan bekommt Ihre Krankenkasse und muß von dieser genehmigt werden.
Planbesprechung
Ausführliche Besprechung mit den Eltern über die notwendige Behandlung und das geplante Behandlungskonzept. Liegt uns der genehmigte Behandlungsplan vor können wir mit der Behandlung beginnen.
Welche Kosten entstehen im Rahmen der Behandlung ?
Wenn eine Behandlungsnotwendigkeit nach dem vom Gesetzgeber geforderten Richtlinien, welche die Behandlungsbedürftigkeit zu Lasten der Krankenkasse vorschreiben,
vorliegt und der Patient das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, kommt die gesetzliche Krankenkasse für die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung auf.
Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Stufen:
1. zunächst übernimmt die Krankenkasse 80 % ( ab dem zweiten Kind 90 % ) der im Behandlungsplan genehmigten Kosten.
2. 20 % bzw. 10 % erstattet der Versicherte den Kieferorthopäden, diesen Betrag erhält der Versicherte von der Krankenkasse zurück, sofern der erfolgreiche Abschlußdurch den Kieferorthopäden bestätigt wird.