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Außervertragliche Behandlungen und Leistungen sind in jedem Umfang immer möglich.

Beratungsgespräch

Beim  ersten Beratungsgespräch haben Sie mit  Ihrem Kind die Möglichkeit uns kennenzulernen. Nach der ersten Untersuchung wird festgestellt, ob ein  kieferorthopädischer Behandlungsbedarf besteht.

 

Neuaufnahme

Wenn Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung  benötigt, wird  beim 2.Termin mit der Anfertigung diagnostischer  Unterlagen und Untersuchungen begonnen.

Folgende Maßnahmen werden erforderlich:

 

  > Abdrucknahme des Ober– und Unterkiefers

  > Fotos des Kopfes von vorn und von der Seite

  > Anfertigung von Röntgenaufnahmen

 

Diese Befunde sind Grundlage für eine umfassende Behandlungsplanung, die der Kieferorthopäde im kieferorthopädischen Behandlungsplan zusammenfaßt. Diesen Behandlungsplan  bekommt Ihre Krankenkasse und muß von dieser genehmigt werden.

 

Planbesprechung

Ausführliche Besprechung mit den Eltern über die notwendige Behandlung  und das  geplante Behandlungskonzept.  Liegt uns der genehmigte Behandlungsplan  vor können wir mit der Behandlung beginnen.

 

Welche Kosten entstehen im Rahmen der Behandlung ?

Wenn eine  Behandlungsnotwendigkeit nach dem vom Gesetzgeber  geforderten Richtlinien, welche die Behandlungsbedürftigkeit zu Lasten der  Krankenkasse  vorschreiben,

vorliegt und der  Patient das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, kommt die gesetzliche Krankenkasse für die  Kosten  einer kieferorthopädischen Behandlung auf.

 

 Die Kostenübernahme erfolgt in zwei Stufen:        

 1. zunächst übernimmt die Krankenkasse 80 % ( ab dem  zweiten Kind 90 % ) der im Behandlungsplan genehmigten Kosten.

 

 2. 20 % bzw. 10 % erstattet der Versicherte den  Kieferorthopäden, diesen Betrag erhält der Versicherte  von der Krankenkasse zurück, sofern   der erfolgreiche Abschlußdurch den Kieferorthopäden  bestätigt wird.

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